Bootsreinigungs-Pflicht bei Gewässerwechsel


Sie sind klein, unscheinbar und verstecken sich überall: Die kleinen Quagga-Muscheln.

Ursprünglich im Schwarzen Meer heimisch, wurde die Quagga-Muschel vermutlich mit Schiffen, welche die Gewässer wechselten, über den Bodensee auch in die Schweiz eingeschleppt. Hier breitet sie sich seit 2016 aus – mit spürbaren Folgen, auch für uns: Denn die kleine Muschel liebt unter anderem die Kühlwasser-Ansaugöffnungen der Schiffsmotoren, was bei uns zu großem Ärger und in den Werften zu Mehrarbeit führt.

Mittlerweile ist die Quagga-Muschel auch in der Westschweiz heimisch: Am Genferseee, im Bieler-, Neuenburger-, und Murtensee ist sie ebenfalls anzutreffen und wir verzeichnen die ersten Probleme mit dieser Muschelart.

Als massgebende Verbreitungsvektoren invasiver gebietsfremder Organismen gelten vor allem Gewässer wechselnde Schiffe.
Und die Quagga-Muschel richtet nicht nur an Bootsmotoren grosse Schäden an:
Auch z.B. die Wasserversorgungen der Gemeinden sind betroffen, indem sie Filter und Leitungen verstopft und zusätzlich unsere einheimischen Arten verdrängt.

  • Eine gründliche Schiffsreinigung gilt als effiziente und effektive Massnahme, um sowohl die Anzahl der Einschleppungen (Schiffe mit anhaftenden Neobiota) als auch die Anzahl eingeschleppter Individuen pro Einschleppung (Anzahl anhaftenden Muscheln an einem Boot) stark zu reduzieren.

Die Pflicht zur Schiffsreinigung vor einem Gewässerwechsel wird in immer mehr Kantonen der Schweiz obligatorisch.

Es kommt immer wieder mal vor, dass wir SailCom Boote von einem See zum anderen transportieren.
Sei es, um an einer Regatta teilzunehmen, ein neues Revier zu erkunden oder an einem Event teilzunehmen.

Um unsere Natur und die schönen Seen vor einer weiteren Ausbreitung dieser sehr aggressiven Muschelart zu schützen, möchten wir Dich als Amtsträger darauf hinweisen, dass die folgenden Regeln bereits jetzt schon in den meisten Kantonen verbindlich gelten: 

1. Kontrolliere den Bootsrumpf- Anhänger, Motor, Taue, Anker sowie Sport und Fischereigeräte auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

2. Reinige nach dem Auswassern alles mit einem Hochdruckreiniger, möglichst mit heissem Wasser. Die Reinigung muss auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Keinesfalls darf Schmutzwasser zurück in den See gelangen!

3. Trockne die Ausrüstung und das Boot vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Ein interessantes und hilfreiches Video findest Du hier:
https://go.sailcom.ch/quagga

Wir werden diese Regeln als verbindlichen Ablauf übernehmen um so als Genossenschaft einen Beitrag dazu zu leisten!

Bitte handelt jetzt schon danach und gebt diese Info jeweils an Mitglieder weiter, wenn diese mit dem von Euch betreuten Boot einen Gewässerwechsel vornehmen möchten!

Vielen Dank für die Beachtung dieser wichtigen Regeln!


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