Die jährliche Pflicht: Abgaswartung an den Verbrennungsmotoren der SailCom Boote


Für SailCom Boote, «die auf Zeit und gegen Entgeld an Selbstfahrende überlassen» (Art. 2, Abs. a., Satz 19 BSV) werden, gelten die strengen Regeln für Mietschiffe. Das hat Konsequenzen für die jährlichen Unterhaltsarbeiten, für die das jeweilige Bootsteam verantwortlich ist.

Wenn Du Bootsverantwortliche*r eines SailCom-Bootes mit Elektroantrieb bist, kannst Du hier gern aufhören weiterzulesen – Diese Regel ist dann für Euer Boot nicht zutreffend.

Mietschiffe werden im Vergleich zu privaten Vergnügungsschiffen häufiger geprüft und müssen strengeren Abgasvorschriften bei Verbrennungsmotoren folgen. Die Schiffsprüfung durch die kantonalen Schifffahrtsämter erfolgt in zweijährigen Intervallen (BSV Art. 101, Satz 1, Ziff. b.).

Bei Mietschiffen muss die gesetzlich vorgeschriebene Abgaswartung in jährlichen Intervallen erfolgen. (AB-SAV, Art. 3.6) Eine Überschreitung dieser 12 Monats-Frist (zuzüglich einer zulässigen Toleranz von 3 Monaten) zieht bei einer Kontrolle durch die Seepolizei ein Bussenverfahren für den/die für die Durchführung der Abgaskontrolle Verantwortliche*n nach sich. Dabei können die ausgesprochenen Bussen durchaus empfindlich sein.

Da bei der SailCom die Bootsteams unter der Leitung des/der jeweiligen Bootsverantwortlichen für den Unterhalt der Boote vor Ort besorgt sind und auch die Verantwortung für das Vorführen der Boote nach kantonalem Aufgebot haben, informieren wir Euch hier nochmals offiziell über die jährliche Pflicht zur Abgaskontrolle.

Die Durchführung der Abgaswartung, am besten direkt vor Saisonbeginn, gehört mit zu den Aufgaben des Bootsteams und muss zwingend durch eine zur Durchführung der Abgaswartung befähigte Fachwerkstätte durchgeführt werden. Die Abgaskontrolle muss im dazu vorgesehenen Feld des Abgaswartungsdokuments mit Unterschrift und Stempel der Fachwerkstatt dokumentiert sein.

Es gilt daher die folgende Weisung an die Bootsteams:
Ein SailCom-Boot mit Verbrennungsmotor und einer Abgaskontrolle, deren Datum im Wartungsdokument älter als 15 Monate ist, darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen und darf nicht zur Reservation ausgeschrieben werden.

Bitte überprüfe auf dem Boot, auf dem Du verantwortlich bist, das Datum der letzten Prüfung und veranlasse bitte schnellstmöglich eine Abgaswartung, wenn das Datum älter als ein Jahr ist.


Quellen und weiterführende Links:


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